Mitgliedschaft

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Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV) können Vereine werden, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist, die eine mindestens dreijährige profilierte Programmarbeit zur Vermittlung zeitgenössischer Kunst nachweisen können und in der Tradition des bürgerschaftlichen Vereinsgedankens stehen.

Angesprochen sind dabei Kunstvereine:

  • deren Ziel, Aufgabe und inhaltliche Ausrichtung die Vermittlung zeitgenössischer Kunst ist
  • die sich um die Erschließung des Feldes der zeitgenössischen Kunst bemühen und nicht im Wesentlichen auf die Kunst der eigenen Vereinsmitglieder fokussiert sind
  • die in der Tradition bürgerlicher Kunstvereine stehen und Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der zeitgenössischen Kunst sind
  • die eine mindestens dreijährige Vereinstätigkeit im o.g. Sinne vorweisen können und als gemeinnützig anerkannt sind.
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Die Mitgliedschaft im Detail

Die Mitgliedschaft bringt Rechte und Pflichten mit sich. Dabei sichern Rahmenvereinbarungen und -verträge den gemeinnützigen ADKV-Vereinen auch wirtschaftliche Vorteile.

Rahmenvereinbarungen & Rahmenverträge

  • Freier Eintritt für Mitglieder eines uns angeschlossenen Kunstvereins bei allen unseren Mitgliedsvereinen
  • 20 % Ermäßigung auf GEMA-pflichtige Veranstaltungen
  • 10 % Ermäßigung auf Kurse der Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel
  • Rabatt auf Anzeigen im KQ KUNSTQUARTAL: 10% auf Premiumeinträge, 20% auf halbseitige Anzeigen, 50% auf ganzseitige Anzeigen. Sowie Rabatte auf  Abonnements für KQ KUNSTQUARTAL und WELTKUNST.
  • Versicherungskonzept für Kunstvereine in der ADKV über die Artekuranz GmbH & Co. KG
  • Vergünstigte telefonische Erstberatung durch die Sozietät dtb rechtsanwälte, die auf den Kunstsektor spezialisiert ist

Service & Information

  • Regelmäßige Mailings zu Fördermöglichkeiten, Ausschreibungen, Wettbewerben, Gesetzesänderungen etc.
  • Ansprechpartner bei Einzelfragen
  • Unterstützung bei Neugründung und Weiterentwicklung von Kunstvereinen
  • Bündelung der Jahresgaben/Editionen und Kataloge/Publikationen aller Kunstvereine im Internet
  • Zentrale Stellen- und Projektausschreibungen auf unserer Homepage
  • Fortbildungen und Veranstaltungen für Kunstvereinsmitarbeiter sowie Ehrenamtliche
  • Evaluation und statistische Erhebungen zur Situation der Kunstvereine in Deutschland

Pflichten

  • Freier Eintritt: Jeder Kunstverein verpflichtet sich, den Mitgliedern aller Kunstvereine der ADKV freien Eintritt zu gewähren
  • Mitgliedsausweise: Auf den Mitgliedsausweisen ist die einheitliche Formulierung zu vermerken: „Diese Mitgliedskarte berechtigt zum freien Eintritt bei allen Kunstvereinen, die der ADKV angeschlossen sind“
  • Verlinkung auf der eigenen Homepage mit der Internetseite der ADKV
  • Mitgliederbefragung: Um aktuelle Zahlen und Daten über die Arbeit der Kunstvereine zusammenzustellen, führt die ADKV hin und wieder eine Mitgliederbefragung durch. Die Kunstvereine sind angehalten, die Fragebögen etc. umgehend auszufüllen und an die ADKV zurückzuschicken.

Die Leistungen der ADKV sind nur durch die Solidargemeinschaft der Kunstvereine möglich. Daher erlischt die Mitgliedschaft eines Kunstvereins, der länger als zwei Jahre beitragsrückständig ist, nach diesen zwei Jahren automatisch.

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Kunstvereine als Immaterielles Kulturerbe

  • 2021 wurde auf Antrag der ADKV die „Idee und Praxis der Kunstvereine“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen.
  • Mitglieder der ADKV sind berechtigt das Logo „Immaterielles Kulturerbe / Idee und Praxis der Kunstvereine“ unter Beachtung des Logoleitfadens zu nutzen.


Mitgliedsbeitrag


Kunstvereine

Der jährliche Mitgliedsbeitrag in der ADKV richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Kunstvereins:

  • bis 100 Mitglieder → Jahresbeitrag 100 EURO
  • bis 300 Mitglieder → Jahresbeitrag 160 EURO
  • bis 500 Mitglieder → Jahresbeitrag 230 EURO
  • bis 1000 Mitglieder → Jahresbeitrag 335 EURO
  • bis 2000 Mitglieder → Jahresbeitrag 430 EURO
  • ab 2001 Mitglieder → Jahresbeitrag 710 EURO

Die Beitragsordnung finden Sie hier (PDF).

Fördermitglieder

Der Jahresbeitrag einer Fördermitgliedschaft unterliegt für Einzelpersonen und Firmen jeweils einem Mindestbetrag. Darüber hinausgehende Beiträge können zwischen Fördermitglied und Vorstand individuell vereinbart werden.

  • Natürliche Personen  → Jahresbeitrag ab 200 Euro
  • Juristische Personen → Jahresbeitrag ab 500 Euro


UNSERE FÖRDERMITGLIEDER

 

Lege Artis